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首页SIMATIC NET: License Conditions for SCALANCE M-800 and SCALANCE S615[手册].pdf
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Siemens-Lizenzbedingungen
(deutsch)
1
Siemens License Conditions
(english)
2
Bestimmungen zu Open Source
Software (deutsch)
3
Stipulations in open source
software (english)
4
Ausgabe / Relea
se 06/2015
C7900
-G8974-C340-05
SIMATIC NET
Lizenzbedingungen /
License Conditions
Produkt
gruppen / Product groups:
SCALANCE M-800
SCALANCE S615
Lizenzbedingungen / License Conditions, Ausgabe / Release 06/2015 , C7900-G8974-C340-05
2
Inhaltsverzeichnis / Table of contents
0H1 Siemens-Lizenzbedingungen (deutsch) ........................................................................................ 4H3
1H2 Siemens License Conditions (english) ......................................................................................... 5H7
2H3 Bestimmungen zu Open Source Software (deutsch) ................................................................. 6H11
3H4 Stipulations in open source software (english) .......................................................................... 7H14
Lizenzbedingungen / License Conditions, Ausgabe / Release 06/2015 , C7900-G8974-C340-05
3
Siemens-Lizenzbedingungen (deutsch)
1
Allgemeine Bedingungen zur Überlassung von Software für Automatisierungs- und
Antriebstechnik
1. Überlassung der Software an Lizenznehmer und Einräumung von Nutzungsrechten an der Software
1.1 Für die Überlassung von Software für Automatisierungs- und Antriebstechnik durch uns an den
Lizenznehmer gelten ausschließlich diese Allgemeinen Bedingungen. Allgemeine Geschäftsbedingungen des
Lizenznehmers gelten nur insoweit, als wir ihnen ausdrücklich schriftlich zugestimmt haben. Für den Umfang
der Überlassung der Software sind die beiderseitigen übereinstimmenden schriftlichen Erklärungen
maßgebend. Wir räumen dem Lizenznehmer Nutzungsrechte an der in der Auftragsbestätigung oder - falls der
Lizenznehmer keine Auftragsbestätigung erhält - an der im Certificate of License oder - falls der Lizenznehmer
anstelle des Certificate of License einen Softwareproduktschein erhält - an der im Softwareproduktschein
genannten Software (nachfolgend "SW" genannt) ein. Das Certificate of License und der Softwareproduktschein
werden nachfolgend zusammenfassend "CoL" genannt. Der Lizenznehmer erhält das CoL mit der Überlassung
der SW bzw. des Lieferscheins. Die Form der Überlassung der SW ergibt sich ebenfalls direkt aus der
Auftragsbestätigung oder aus der in der Auftragsbestätigung enthaltenen Bestellnummer der SW in Verbindung
mit den dazugehörigen Bestelldaten unseres zum Zeitpunkt der Auftragsbestätigung gültigen Katalogs
(nachfolgend zusammenfassend "Auftragsdaten" genannt) bzw. aus dem CoL. Erhält der Lizenznehmer keinen
Datenträger, ist er berechtigt, die bei ihm bereits vorhandene SW in dem zur Ausübung der ihm eingeräumten
Nutzungsrechte erforderlichen Umfang zu vervielfältigen. Dies gilt entsprechend bei elektronischer Überlassung
der SW (downloading). Soweit in diesen Allgemeinen Bedingungen auf die Auftragsdaten bzw. das CoL
verwiesen wird, ist der Verweis auf das CoL dann von Bedeutung, wenn der Lizenznehmer keine
Auftragsbestätigung erhält. In jedem Fall sind die in den Auftragsdaten enthaltenen Daten auch im CoL
enthalten.
1.2 Die zu der SW gehörende Dokumentation (nachfolgend "Dokumentation" genannt) ist getrennt zu erwerben,
es sei denn, es ergibt sich aus den Auftragsdaten bzw. dem CoL, dass diese zum Lieferumfang gehört. Ist der
Lizenznehmer nach Ziffer 1.1 zum Vervielfältigen der SW berechtigt, so gilt dies entsprechend für die
Dokumentation, soweit diese zum Lieferumfang gehört.
1.3 Erhält der Lizenznehmer von uns für die SW einen License Key, der zur technischen Freischaltung der SW
dient (nachfolgend "License Key" genannt), so ist dieser mit zu installieren.
1.4 Die dem Lizenznehmer an der SW eingeräumten Rechte ergeben sich aus dem Lizenz-Typ (siehe Abschnitt
2) und dem Software-Typ (siehe Abschnitt 3). Lizenz-Typ und Software-Typ ergeben sich aus den
Auftragsdaten bzw. aus dem CoL. Erfolgt die Überlassung der SW elektronisch oder durch die Einräumung von
Vervielfältigungsrechten, beziehen sich die in diesen Allgemeinen Bedingungen genannten Rechte und
Pflichten auf die rechtmäßig erstellten Kopien.
Siemens-Lizenzbedingungen (deutsch)
Lizenzbedingungen / License Conditions, Ausgabe / Release 06/2015 , C7900-G8974-C340-05
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1.5 Ist der Lizenznehmer berechtigt im Besitz einer früheren Version/Release der SW (nachfolgend "Frühere
Version" genannt ), hat der Lizenznehmer das Recht, die an der SW eingeräumten Nutzungsrechte nach seiner
Wahl entweder an der SW oder - soweit dies technisch vorgesehen ist - an der Früheren Version auszuüben
(downgrading). Wenn die SW ein Upgrade oder PowerPack gemäß Abschnitt 4 ist, gilt ergänzend Abschnitt 4.
1.6 Ergibt sich aus den Auftragsdaten bzw. dem CoL, dass der Lizenznehmer nur den Datenträger aber keine
Lizenz erhält, so ist der Lizenznehmer zur Nutzung der SW erst berechtigt, wenn er eine Lizenz entsprechend
Abschnitt 2 erwirbt. Bis zum Erwerb der Lizenz ist der Lizenznehmer auch nicht zur Weitergabe der SW an
Dritte berechtigt.
1.7 Soweit die SW Open Source Software (nachfolgend "OSS" genannt) enthält, ist diese in der Readme_OSS-
Datei der SW aufgeführt. Der Lizenznehmer ist berechtigt, die OSS gemäß den jeweils einschlägigen, für die
OSS geltenden Lizenzbedingungen zu nutzen. Diese sind auf dem Datenträger, mit dem der Lizenznehmer die
SW erhält, enthalten. Für OSS gelten vorrangig vor den vorliegenden Allgemeinen Bedingungen die
Lizenzbedingungen, denen die jeweilige OSS unterliegt. Soweit die Lizenzbedingungen für die OSS eine
Herausgabe des Quellcodes vorsehen, werden wir diesen auf Verlangen des Lizenznehmers gegen
entsprechenden Aufwendungsersatz zur Verfügung stellen.
1.8 Die SW kann Lizenzsoftware sein, d. h. Software, die nicht von uns selbst entwickelt wurde, sondern die wir
von Dritten (nachfolgend "Lizenzgeber" genannt), z. B. Microsoft Licensing Inc., lizenziert bekommen haben.
Erhält der Lizenznehmer in diesem Fall mit der SW Bedingungen des jeweiligen Lizenzgebers, so gelten diese
im Hinblick auf die Haftung des Lizenzgebers dem Lizenznehmer gegenüber. Für die Haftung von uns dem
Lizenznehmer gegenüber gelten diese Allgemeinen Bedingungen.
2. Lizenz-Typ
Je nach Lizenz-Typ werden dem Lizenznehmer an der SW die folgenden Rechte eingeräumt:
2.1 Single License (One Off License, Copy License)
Der etwaig im Softwareproduktschein verwendete Begriff One Off License oder Copy License entspricht der
Single License. Die folgende Regelung gilt für die One Off License/Copy License voll umfänglich. Der
Lizenznehmer erhält das nicht-ausschließliche, zeitlich unbegrenzte, gemäß Ziffer 5.3 übertragbare Recht, die
SW auf einem (1) Gerät zu installieren und die so installierte SW auf die in den Auftragsdaten bzw. im CoL
genannte Art (s. "Art der Nutzung") zu nutzen.
2.2 Floating License
Der Lizenznehmer erhält das nicht-ausschließliche, zeitlich unbegrenzte, gemäß Ziffer 5.3 übertragbare Recht,
die SW auf beliebig vielen Geräten des Lizenznehmers zu installieren. Die Anzahl der Personen, die die SW
zeitgleich benutzen dürfen ("User") ergibt sich aus den Auftragsdaten bzw. dem CoL (s. "Art der Nutzung").
2.3 Rental License
Der Lizenznehmer erhält das nicht-ausschließliche, zeitlich gemäß den Auftragsdaten bzw. dem CoL (s. "Art der
Nutzung") begrenzte, gemäß Ziffer 5.3 übertragbare Recht, die SW auf einem (1) Gerät zu installieren und zu
nutzen. Ist die Nutzungsdauer in Stunden angegeben, beginnt die für die Berechnung der zeitlichen
Begrenzung maßgebliche Nutzung jeweils mit dem Starten und endet mit dem Schließen der SW. Ist die
Nutzungsdauer in Tagen, Wochen oder Monaten angegeben, so gilt der angegebene Zeitraum - beginnend mit
dem erstmaligen Starten der SW - unabhängig von der tatsächlichen Nutzung.
Siemens-Lizenzbedingungen (deutsch)
Lizenzbedingungen / License Conditions, Ausgabe / Release 06/2015 , C7900-G8974-C340-05
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2.4 Trial License
Der Lizenznehmer erhält das nicht-ausschließliche, nicht-übertragbare Recht, die SW auf einem (1) Gerät zu
installieren und zu Validierungszwecken auf die in den Auftragsdaten bzw. im CoL genannte Art (s. "Art der
Nutzung") zu nutzen. Die Nutzungsdauer ist auf 14 Tage - beginnend mit dem erstmaligen Starten der SW -
begrenzt, es sei denn, aus den Auftragsdaten bzw. dem CoL ergibt sich eine andere Nutzungsdauer.
2.5 Factory License
Der Lizenznehmer erhält das nicht-ausschließliche, zeitlich unbegrenzte, gemäß Ziffer 5.3 übertragbare Recht,
die SW in einer (1) Betriebsstätte des Lizenznehmers zu installieren und zu nutzen. Die Anzahl der Geräte, auf
denen die SW gleichzeitig in dieser Betriebsstätte installiert und genutzt werden darf, ergibt sich aus den
Auftragsdaten bzw. dem CoL (s. "Art der Nutzung"). Eine Betriebsstätte wird durch ihre Adresse definiert.
Betriebsstätten mit unterschiedlichen Adressen sind unterschiedliche Betriebsstätten im Sinne dieser
Allgemeinen Bedingungen, sofern nicht in den Auftragsdaten bzw. dem CoL etwas Anderes vereinbart ist. Der
Lizenznehmer ist berechtigt, die SW zur dauerhaften Nutzung in einer anderen Betriebsstätte zu installieren,
vorausgesetzt er deinstalliert die SW von allen Geräten der bisherigen Betriebsstätte und gibt die Nutzung der
SW an der bisherigen Betriebsstätte komplett auf.
3. Software-Typ
Ist der Software-Typ weder in den Auftragsdaten, noch im CoL angegeben, so gelten für die SW die Rechte
nach Ziffer 3.2 (Runtime Software).
3.1 Engineering Software (nachfolgend "E-SW" genannt)
Erzeugt der Lizenznehmer mit E-SW eigene Programme oder Daten, die Teile der E-SW enthalten, so hat der
Lizenznehmer das lizenzgebührenfreie Recht, diese Teile der E-SW als Bestandteil seiner eigenen Programme
oder Daten zu vervielfältigen, zu nutzen oder Dritten zur Nutzung zu überlassen. Bei der Überlassung an Dritte
sind diesen hinsichtlich der o.g. Teile der E-SW den Ziffern 5.1. und 5.2. entsprechende Bestimmungen
schriftlich aufzuerlegen.
3.2 Runtime Software (nachfolgend "R-SW" genannt)
Bindet der Lizenznehmer R-SW oder Teile davon in eigene Programme oder Daten ein, so muss der
Lizenznehmer vor jeder Installation oder Vervielfältigung - je nachdem, was früher erfolgt - der eigenen
Programme oder Daten, die R-SW oder Teile davon enthalten, eine Lizenz an der R-SW entsprechend der
beabsichtigten Nutzungsart gemäß dem dann gültigen Siemens-Katalog erwerben. Überlässt der Lizenznehmer
die genannten Programme oder Daten Dritten zur Nutzung, so sind diesen hinsichtlich der darin enthaltenen
Teile der R-SW dem Abschnitt 5 entsprechende Bestimmungen schriftlich aufzuerlegen. Davon unberührt bleibt
die Verpflichtung des Lizenznehmers, eine Lizenz an der R-SW zu erwerben, wenn diese im Original
vervielfältigt wird. Sofern in der R-SW Tools zur Parametrierung/Konfiguration enthalten und für diese erweiterte
Rechte eingeräumt sind, ergibt sich dies aus der Readme-Datei der R-SW.
4. Upgrade und PowerPack
Ergibt sich aus den Auftragsdaten bzw. dem CoL, z.B. durch den Zusatz "PowerPack" oder "Upgrade" beim
Produktnamen der SW, dass die SW der Hochrüstung einer anderen Software dient (nachfolgend
"Ursprungslizenz" genannt), hat der Lizenznehmer die ihm an der SW eingeräumten Rechte auch an der
Ursprungslizenz, sobald diese mit dem Upgrade/ PowerPack hochgerüstet ist. Mit der Hochrüstung enden die
dem Lizenznehmer an der Ursprungslizenz ursprünglich eingeräumten Nutzungsrechte. Der Lizenznehmer ist
jedoch berechtigt, jederzeit die Hochrüstung - soweit dies technisch vorgesehen ist - rückgängig zu machen
(downgrading) und die ihm eingeräumten Nutzungsrechte an der SW an der Ursprungslizenz in entsprechender
Anwendung von Ziffer 1.5 auszuüben.
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